Grundsätze der Rechtsförmlichkeit (GRF), MBl. LSA Nr. 59a vom 13.12.2002 · verankert über § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 GGO.LSA II
Gesetz- und Verordnungsentwürfe gegen die Grundsätze der Rechtsförmlichkeit prüfen: das landeseigene, randnummerierte Regelwerk Sachsen-Anhalts, das über § 3 Abs. 1 GGO.LSA II Bestandteil des Besonderen Teils der GGO ist und nach § 5 Abs. 1 GGO.LSA II bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen zu beachten ist. Treffer markieren, mit einem Klick korrigieren; jede Meldung nennt ihre GRF-Randnummer. Dazu Synopsen aus Änderungsbefehlen nach Teil D der GRF. Läuft wahlweise im Browser innerhalb Ihrer IT, ohne Installation, oder als Add-in direkt in Microsoft Word; in beiden Fällen vollständig lokal.
Fügen Sie einen Entwurf ein oder laden Sie den Beispieltext. Geprüft wird gegen katalogisierte Einzelregeln, überlagert vom Profil Sachsen-Anhalt, das jede Meldung einer Randnummer der Grundsätze der Rechtsförmlichkeit zuordnet. Alles im Browser, ohne Cloud-Aufruf. Die Demo zeigt einen Ausschnitt des Regelkatalogs.
Geprüft wird gegen die Grundsätze der Rechtsförmlichkeit des Landes, Rn. 001 bis 461. Das Profil Sachsen-Anhalt ordnet jeder Meldung die einschlägige GRF-Randnummer zu; Empfehlungen ohne Verankerung in den GRF erscheinen als „Zu prüfen", nicht als Fehler.
Das Werkzeug läuft als Seitenleiste in Microsoft Word: Befunde erscheinen als Markierung an der betroffenen Textstelle, mit Fundstelle und Korrekturvorschlag, Übernahme per Klick. Ausgeliefert wird als MSI-Paket für die zentrale Verteilung; alternativ läuft dieselbe Prüfung im Browser innerhalb Ihrer IT, ohne Installation. In beiden Fällen vollständig lokal. Die Screenshots zeigen das Add-in mit dem Bundesregelwerk; im Profil Sachsen-Anhalt nennt jede Meldung ihre GRF-Randnummer.
Schachtelsätze, Nominalstil, Modewörter und Fremdwörter nach GRF Rn. 027 bis 035, dazu mehrgliedrige Zusammenfügungen von Wörtern nach Rn. 032.
Nach GRF Rn. 024 bis 026: geschlechtsneutrale Formulierungen, Paarformeln nur, wo Klarheit und Eindeutigkeit gewahrt bleiben, sonst Gleichstellungsklausel entsprechend Artikel 100 der Landesverfassung.
Kettenverweisungen sind unzulässig (GRF Rn. 095); statische und dynamische Außenverweisungen und ihre Kennzeichnung nach Rn. 100 bis 114.
Jedes Gesetz soll den Tag seines In-Kraft-Tretens bestimmen (GRF Rn. 213); rückwirkendes In-Kraft-Treten nach Rn. 231 bis 236, Befristung nach Rn. 244 bis 250.
„Können", „sollen" und „gelten" nach GRF Rn. 038 bis 040; die Verknüpfungen „und/oder" und „bzw." sind nicht zu verwenden (Rn. 044). Hinweise direkt im Dokument, Korrekturentscheidung beim Verfasser.
Begriffskonsistenz, kontextuelle Hinweise zur Verständlichkeit, Konsistenzprüfung über mehrere Paragrafen: lokales Modell, kein Cloud-Aufruf.
Das Add-in läuft als Seitenleiste in Microsoft Word, kein separates Programm.
Ein Klick startet die Analyse. Die Regelengine prüft den gesamten Entwurf gegen das Regelwerk.
Verstöße erscheinen als farbige Markierungen an der betroffenen Textstelle, mit Randnummer und Korrekturvorschlag.
Vorschlag prüfen und per Klick übernehmen oder bewusst abweichen.
Änderungsgesetze bestehen aus Rahmentext und regelungssprachlichem Teil (GRF Rn. 256) und sind aus sich heraus in der Regel schwer verständlich: Die Änderungen können nur im Vergleich zum geänderten Vortext verstanden werden (GRF Rn. 258). In Sachsen-Anhalt ist diese Gegenüberstellung ein benannter Arbeitsschritt: Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages stellt seine Änderungs- und Ergänzungsempfehlungen den Ausschüssen „in Form einer sogenannten Synopse" zur Verfügung (Quelle: landtag.sachsen-anhalt.de).
Das Synopsen-Modul wendet die Änderungsbefehle automatisch auf die geltende Fassung an und erzeugt die Gegenüberstellung; jeder Befehl wird vorher gegen den Normtext verifiziert, Unsicheres wird ausgewiesen statt geraten. Zur Datenlage, offen benannt: Das Landesrechtsportal lässt keine maschinelle Abholung des Normtextes zu, deshalb liefern Sie die geltende Fassung selbst. Verarbeitet wird ausschließlich lokal im Browser, nichts wird übertragen. Word-Export und Word-Integration: in Vorbereitung.
Katalogisierte Regeln, deterministisch implementiert, jede auf eine konkrete Randnummer der Grundsätze der Rechtsförmlichkeit rückführbar. Sprachlich-wertende Befunde erscheinen als „Zu prüfen“, nicht als Urteil; die Einordnung bleibt bei der prüfenden Person. Die Regelprüfung selbst trägt kein Modell, das raten muss.
Inline-Findings im Word-Dokument, sortiert nach Schweregrad, mit Erklärung und Korrekturvorschlag im Seitenpanel. Kein Sprung nach bmj.de, kein zweites Fenster, keine Hinweistexte im Dokument-Body.
Vollständig lokal, keine Netzwerkverbindung, keine Telemetrie. Unterstützt die Umsetzung der BSI-IT-Grundschutz-Bausteine APP.1.1, APP.6 und CON.8, DSGVO by Design.
Eine Regelengine, je Regelwerk ein Profil. Sachsen-Anhalt prüft nach einem eigenen, randnummerierten Regelwerk: den Grundsätzen der Rechtsförmlichkeit, in Kraft seit dem 1. 1. 2003, Rn. 001 bis 461 mit Teil D zu Änderungsgesetzen. Das Profil Sachsen-Anhalt arbeitet mit genau diesen Randnummern, ohne Fork und ohne eigenen Regelkatalog pflegen zu müssen.
Der Zuschnitt folgt dem Prüfweg des Landes: Die Rechtsförmlichkeitsprüfung obliegt dem Ministerium der Justiz (GRF Rn. 001); Empfehlungen sind im Rahmen dieser Prüfung dort einzuholen, eine Abweichung ist zu begründen (§ 5 Abs. 4 GGO.LSA II); erarbeitet werden die Empfehlungen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Prüfbitte (GRF Rn. 002 Abs. 2 Buchst. a). Genau die Vorbereitung auf diese Prüfung unterstützt das Werkzeug.
| Leistung | Status | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Rechtsförmlichkeitsprüfung mit Profil Sachsen-Anhalt | verfügbar, Demo oben | GRF (MBl. LSA Nr. 59a/2002) über § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 GGO.LSA II |
| Bereitstellung wahlweise im Browser (in Ihrer IT, ohne Installation) oder als Word-Add-in, beides vollständig lokal | Erprobung auf Anfrage | |
| Synopse und konsolidierte Fassung aus Änderungsbefehlen | Browser-Demo verfügbar, Word-Export in Vorbereitung | GRF Teil D, Rn. 252 bis 391 |
| Vorblatt- und Begründungs-Checkliste | geplant | § 7 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 GGO.LSA II |
| Gesetzesfolgenabschätzung mit den Achsen Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft | geplant | § 7 Abs. 4 Nr. 3 Buchst. a GGO.LSA II |
| Prüfung von Bußgeldvorschriften | geplant | GRF Anhang 2 |
Umfang, Regelauswahl, Bereitstellung (Browser in Ihrer IT oder Word-Add-in) und Ablauf stimmen wir gemeinsam ab, auf Wunsch mit einer 20-minütigen Demonstration an einem synthetischen Beispielentwurf. Schreiben Sie uns.
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