Handbuch der Rechtsförmlichkeit, verbindlich über § 3 Abs. 9 GGO II M-V
Gesetz- und Verordnungsentwürfe gegen das Handbuch der Rechtsförmlichkeit prüfen, das in Mecklenburg-Vorpommern über die GGO II verbindlich gilt. Treffer markieren, mit einem Klick korrigieren. Das Profil Mecklenburg-Vorpommern bildet die Landesbesonderheiten ab: Landtags-Eingangsformel, Ausfertigung nach Anlage 7, Paarformen-Regel, GVOBl.-Fundstellen.
Fügen Sie einen Entwurf ein oder laden Sie den Beispieltext. Geprüft wird gegen katalogisierte Einzelregeln aus den HdR-Teilen B, C und E, überlagert vom Profil Mecklenburg-Vorpommern. Alles im Browser, ohne Cloud-Aufruf. Die Demo zeigt einen Ausschnitt des Regelkatalogs.
Geprüft wird gegen das Handbuch der Rechtsförmlichkeit, das in Mecklenburg-Vorpommern über § 3 Abs. 9 GGO II in der jeweils geltenden Fassung verbindlich ist. Das Profil deaktiviert die Bundes-Eingangs- und Schlussformelregeln, erkennt die Landtags-Eingangsformel und GVOBl.-Fundstellen und ergänzt die Paarformen-Regel aus § 3 Abs. 10 GGO II.
Füllwörter, Nominalstil und Anglizismen: Bereiche der vierten HdR-Auflage nach Rn. 240 bis 325, die heute in der Prüfpraxis von Hand geprüft werden.
Unzulässige Sparschreibungen (Genderstern, Doppelpunkt, Schrägstrich, Binnenmajuskel) nach Rn. 319. Dazu die Landesregel aus § 3 Abs. 10 GGO II M-V: sprachliche Gleichstellung beachten, Paarformen vermeiden.
Klassifikation statischer und dynamischer Verweisungen, Kettenverweise und Unbestimmtheit nach Rn. 92, 93, 110–116.
Rückwirkung, unbestimmtes Inkrafttretensdatum und Befristung ohne Außerkrafttretensbestimmung nach Rn. 109–119.
Lange Komposita, Substantivketten und Wortmonster nach Rn. 305–309. Hinweise direkt im Dokument, Korrekturentscheidung beim Verfasser.
Begriffskonsistenz, kontextuelle Hinweise zur Verständlichkeit, Konsistenzprüfung über mehrere Paragrafen: lokales Modell, kein Cloud-Aufruf.
Das Add-in läuft als Seitenleiste in Microsoft Word, kein separates Programm.
Ein Klick startet die Analyse. Die Regelengine prüft den gesamten Entwurf gegen das Regelwerk.
Verstöße erscheinen als farbige Markierungen an der betroffenen Textstelle, mit Randnummer und Korrekturvorschlag.
Vorschlag prüfen und per Klick übernehmen oder bewusst abweichen.
Katalogisierte Regeln, deterministisch implementiert, jede auf eine konkrete HdR-Randnummer rückführbar. Sprachlich-wertende Befunde erscheinen als „Zu prüfen“, nicht als Urteil; die Einordnung bleibt bei der prüfenden Person. Die Regelprüfung selbst trägt kein Modell, das raten muss.
Inline-Findings im Word-Dokument, sortiert nach Schweregrad, mit Erklärung und Korrekturvorschlag im Seitenpanel. Kein Sprung nach bmj.de, kein zweites Fenster, keine Hinweistexte im Dokument-Body.
Vollständig lokal, keine Netzwerkverbindung, keine Telemetrie. Unterstützt die Umsetzung der BSI-IT-Grundschutz-Bausteine APP.1.1, APP.6 und CON.8, DSGVO by Design.
Eine Regelengine, je Regelwerk ein Profil. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das HdR unmittelbar über § 3 Abs. 9 GGO II; die Landesbesonderheiten (Eingangsformel des Landtags, Ausfertigung nach Anlage 7, Paarformen-Regel, GVOBl.-Fundstellen) bildet das Profil ab, ohne Fork und ohne eigenen Regelkatalog pflegen zu müssen.
Der Zuschnitt folgt dem Prüfweg des Landes: Nach § 4 Abs. 4 GGO II M-V gehen Referentenentwürfe zeitgleich zur Ressortanhörung an die Normprüfstelle, geprüft werden die Anforderungen der §§ 3, 6 und 7. Genau diese Vorprüfung unterstützt das Werkzeug.
| Leistung | Status | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Rechtsförmlichkeitsprüfung mit Profil Mecklenburg-Vorpommern | verfügbar, Demo oben | § 3 Abs. 9 GGO II M-V i. V. m. HdR |
| Prüfung direkt in Microsoft Word (Add-in, vollständig offline) | Erprobung auf Anfrage | |
| Synopse und konsolidierte Fassung aus Änderungsbefehlen | Browser-Demo verfügbar, Word-Export in Vorbereitung | Gegenüberstellung geltendes Recht und Entwurf |
| Vorblatt- und Begründungs-Checkliste | geplant | Anlage 2, §§ 5 und 6 GGO II M-V |
| Gesetzesfolgen-Checkliste einschließlich Demografie-Check | geplant | § 7 GGO II M-V |
| Prüfung von Bußgeldvorschriften | geplant | § 3 Abs. 11 GGO II M-V i. V. m. HdR Anhang 2 |
Änderungsgesetze bestehen aus Änderungsbefehlen; die Gegenüberstellung von geltendem Recht und Entwurf entsteht heute von Hand oder fehlt ganz. Das Synopsen-Modul wendet die Befehle automatisch auf die geltende Fassung an und erzeugt die Gegenüberstellung; jeder Befehl wird vorher gegen den Normtext verifiziert, Unsicheres wird ausgewiesen statt geraten. Probieren Sie es unten aus: die geltende Fassung liefern Sie selbst, verarbeitet wird ausschließlich lokal im Browser, nichts wird übertragen. Word-Export und Word-Integration: in Vorbereitung.
Der HdR-Assistent läuft auf Microsoft Word, dem Standard in den Ministerien, als VSTO-Add-in. Auslieferung als MSI für GPO-/SCCM-Rollout.
Die Regelengine ist bewusst plattformunabhängig gebaut. Ein UNO-API-Spike läuft parallel, damit derselbe Regelsatz auch in Collabora und LibreOffice ausführbar wird.
Der IT-Planungsrat hat ODF ab 01.01.2027 als verbindlichen Austauschstandard für die öffentliche Verwaltung festgelegt. Die Regelarchitektur ist auf ODF-Strukturen vorbereitet.
Sobald die ersten Ministerien openDesk produktiv einsetzen, liefern wir eine Collabora-Extension nach. Kein Lieferversprechen für 2026, sondern ein paralleler Vorbereitungstrack.
Umfang, Regelauswahl und Ablauf stimmen wir gemeinsam ab, auf Wunsch mit einer 20-minütigen Demonstration an einem synthetischen Beispielentwurf. Schreiben Sie uns.
susanna@neuborgis.com →