00 Profil Mecklenburg-Vorpommern, vollständig offline

Rechtsförmlichkeit für Mecklenburg-Vorpommern.

Handbuch der Rechtsförmlichkeit, verbindlich über § 3 Abs. 9 GGO II M-V

Gesetz- und Verordnungsentwürfe gegen das Handbuch der Rechtsförmlichkeit prüfen, das in Mecklenburg-Vorpommern über die GGO II verbindlich gilt. Treffer markieren, mit einem Klick korrigieren. Das Profil Mecklenburg-Vorpommern bildet die Landesbesonderheiten ab: Landtags-Eingangsformel, Ausfertigung nach Anlage 7, Paarformen-Regel, GVOBl.-Fundstellen. Läuft wahlweise im Browser innerhalb Ihrer IT, ohne Installation, oder als Add-in direkt in Microsoft Word; in beiden Fällen vollständig lokal.

Deterministische Regelprüfung Im Browser oder in Word BSI IT-Grundschutz kompatibel GGO II M-V als Rechtsgrundlage
Demo testen Erprobung anfragen
Live-Demo

Live-Probe der Regelprüfung.

Fügen Sie einen Entwurf ein oder laden Sie den Beispieltext. Geprüft wird gegen katalogisierte Einzelregeln aus den HdR-Teilen B, C und E, überlagert vom Profil Mecklenburg-Vorpommern. Alles im Browser, ohne Cloud-Aufruf. Die Demo zeigt einen Ausschnitt des Regelkatalogs.

Mecklenburg-Vorpommern · HdR 4. Auflage 2024 über § 3 Abs. 9 GGO II M-V

Geprüft wird gegen das Handbuch der Rechtsförmlichkeit, das in Mecklenburg-Vorpommern über § 3 Abs. 9 GGO II in der jeweils geltenden Fassung verbindlich ist. Das Profil deaktiviert die Bundes-Eingangs- und Schlussformelregeln, erkennt die Landtags-Eingangsformel und GVOBl.-Fundstellen und ergänzt die Paarformen-Regel aus § 3 Abs. 10 GGO II.

Entwurfstext
Fehler Warnung Zu prüfen Hinweis
Ergebnisse
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0 Fehler
0 Warnungen
0 Zu prüfen
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Das Add-in
Direkt in Microsoft Word
HdR-Assistent in Microsoft Word: Seitenleiste mit 11 Befunden zu einem Gesetzentwurf, gefiltert nach Fehler, Warnung und Zu prüfen, jeweils mit HdR-Randnummer
Korrekturvorschlag im HdR-Assistenten: Große Zahl ohne Tausendertrennung, Vorschlag 50.000 mit Übernehmen-Button
Warnungen im HdR-Assistenten mit Empfehlungen: Kein Ausfertigungsblock erkannt, große Zahl ohne Tausendertrennung, Überschrift endet mit Punkt
Befund der Kategorie Zu prüfen: unbestimmter Rechtsbegriff mit Prüfhinweis, die Einordnung bleibt bei der prüfenden Person
Block „Geprüft und unauffällig“ im HdR-Assistenten: Gliederungseinheiten, Absatz-Untergliederung und Paragraphenüberschriften geprüft, kein Handlungsbedarf

Funktionen
Was geprüft wird

Sprachliche Gestaltung

Füllwörter, Nominalstil und Anglizismen: Bereiche der vierten HdR-Auflage nach Rn. 240 bis 325, die heute in der Prüfpraxis von Hand geprüft werden.

Geschlechtergerechte Sprache

Unzulässige Sparschreibungen (Genderstern, Doppelpunkt, Schrägstrich, Binnenmajuskel) nach Rn. 319. Dazu die Landesregel aus § 3 Abs. 10 GGO II M-V: sprachliche Gleichstellung beachten, Paarformen vermeiden.

Inhaltliche Verweisungen

Klassifikation statischer und dynamischer Verweisungen, Kettenverweise und Unbestimmtheit nach Rn. 92, 93, 110–116.

Inkrafttretens-Inhalt

Rückwirkung, unbestimmtes Inkrafttretensdatum und Befristung ohne Außerkrafttretensbestimmung nach Rn. 109–119.

Wortbildung & Lesbarkeit

Lange Komposita, Substantivketten und Wortmonster nach Rn. 305–309. Hinweise direkt im Dokument, Korrekturentscheidung beim Verfasser.

Lokale KI-Prüfung (Phase 2)

Begriffskonsistenz, kontextuelle Hinweise zur Verständlichkeit, Konsistenzprüfung über mehrere Paragrafen: lokales Modell, kein Cloud-Aufruf.

So funktioniert es
In 30 Sekunden zum Ergebnis
1

Gesetzentwurf öffnen

Das Add-in läuft als Seitenleiste in Microsoft Word, kein separates Programm.

2

Prüfung starten

Ein Klick startet die Analyse. Die Regelengine prüft den gesamten Entwurf gegen das Regelwerk.

3

Ergebnisse direkt im Dokument

Verstöße erscheinen als farbige Markierungen an der betroffenen Textstelle, mit Randnummer und Korrekturvorschlag.

4

Korrektur übernehmen

Vorschlag prüfen und per Klick übernehmen oder bewusst abweichen.

Fehler
Warnung
Zu prüfen
Hinweis
Was uns unterscheidet
Vier Prinzipien, an denen sich der HdR-Assistent messen lässt.
  1. 01

    Fachliche Präzision

    Katalogisierte Regeln, deterministisch implementiert, jede auf eine konkrete HdR-Randnummer rückführbar. Sprachlich-wertende Befunde erscheinen als „Zu prüfen“, nicht als Urteil; die Einordnung bleibt bei der prüfenden Person. Die Regelprüfung selbst trägt kein Modell, das raten muss.

  2. 02

    Workflow und UX

    Inline-Findings im Word-Dokument, sortiert nach Schweregrad, mit Erklärung und Korrekturvorschlag im Seitenpanel. Kein Sprung nach bmj.de, kein zweites Fenster, keine Hinweistexte im Dokument-Body.

  3. 03

    Datenschutz und Offline

    Vollständig lokal, keine Netzwerkverbindung, keine Telemetrie. Unterstützt die Umsetzung der BSI-IT-Grundschutz-Bausteine APP.1.1, APP.6 und CON.8, DSGVO by Design.

  4. 04

    Für Landesrecht konfiguriert

    Eine Regelengine, je Regelwerk ein Profil. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das HdR unmittelbar über § 3 Abs. 9 GGO II; die Landesbesonderheiten (Eingangsformel des Landtags, Ausfertigung nach Anlage 7, Paarformen-Regel, GVOBl.-Fundstellen) bildet das Profil ab, ohne Fork und ohne eigenen Regelkatalog pflegen zu müssen.

Umfang
Leistungsumfang für Mecklenburg-Vorpommern

Der Zuschnitt folgt dem Prüfweg des Landes: Nach § 4 Abs. 4 GGO II M-V gehen Referentenentwürfe zeitgleich zur Ressortanhörung an die Normprüfstelle, geprüft werden die Anforderungen der §§ 3, 6 und 7. Genau diese Vorprüfung unterstützt das Werkzeug.

LeistungStatusRechtsgrundlage
Rechtsförmlichkeitsprüfung mit Profil Mecklenburg-Vorpommernverfügbar, Demo oben§ 3 Abs. 9 GGO II M-V i. V. m. HdR
Bereitstellung wahlweise im Browser (in Ihrer IT, ohne Installation) oder als Word-Add-in, beides vollständig lokalErprobung auf Anfrage 
Synopse und konsolidierte Fassung aus ÄnderungsbefehlenBrowser-Demo verfügbar, Word-Export in VorbereitungGegenüberstellung geltendes Recht und Entwurf
Vorblatt- und Begründungs-ChecklistegeplantAnlage 2, §§ 5 und 6 GGO II M-V
Gesetzesfolgen-Checkliste einschließlich Demografie-Checkgeplant§ 7 GGO II M-V
Prüfung von Bußgeldvorschriftengeplant§ 3 Abs. 11 GGO II M-V i. V. m. HdR Anhang 2
Synopse
Aus Änderungsbefehlen wird eine Gegenüberstellung.

Änderungsgesetze bestehen aus Änderungsbefehlen; die Gegenüberstellung von geltendem Recht und Entwurf entsteht heute von Hand oder fehlt ganz. Das Synopsen-Modul wendet die Befehle automatisch auf die geltende Fassung an und erzeugt die Gegenüberstellung; jeder Befehl wird vorher gegen den Normtext verifiziert, Unsicheres wird ausgewiesen statt geraten. Probieren Sie es unten aus: die geltende Fassung liefern Sie selbst, verarbeitet wird ausschließlich lokal im Browser, nichts wird übertragen. Word-Export und Word-Integration: in Vorbereitung.

Geltende Fassung (selbst einfügen)
Änderungsbefehle aus dem Entwurf
Noch keine Synopse. Beispiel laden oder eigene Texte einfügen, dann „Synopse erzeugen" klicken.
Sicherheit & Compliance
Für den Einsatz in Landesministerien konzipiert
Datenverarbeitung
Ausschließlich lokal, im Arbeitsspeicher
Netzwerk
Keine ausgehenden Verbindungen
BSI IT-Grundschutz
Unterstützt APP.1.1, APP.6, CON.8
DSGVO
Keine personenbezogenen Daten
KI-Modell (Phase 2)
Lokaler Service auf 127.0.0.1
Deployment
MSI-Paket, kompatibel mit gängiger Verwaltungs-IT
Updates
Signierte Offline-Pakete (WSUS)
Quellcode
Einsicht für Sicherheitsprüfungen
Rechtsgrundlagen
Worauf sich jede Meldung stützt
§ 3 Abs. 9 GGO II M-V
Die Empfehlungen des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit sind in der jeweils geltenden Fassung zu berücksichtigen. Jede Meldung nennt die HdR-Randnummer.
§ 3 Abs. 10 GGO II M-V
Auf die sprachliche Gleichstellung ist zu achten, sprachliche Paarformen sind zu vermeiden. Als eigene Profilregel umgesetzt.
§ 4 Abs. 4 GGO II M-V
Referentenentwürfe gehen zeitgleich zur Ressortanhörung an die Normprüfstelle, geprüft werden die §§ 3, 6 und 7. Das Werkzeug unterstützt genau diese Vorprüfung.
Anlage 7 GGO II M-V
Ausfertigung und Zeichnung nach Landesmuster; die Schlussformelregeln des Bundes sind im Profil deaktiviert.
Roadmap
Mitwachsen mit dem Plattformwechsel der Bundesverwaltung.
  1. Heute

    Browser und Word, beides lokal

    Die Prüfung läuft wahlweise im Browser, als statische Anwendung in Ihrer IT oder direkt am Arbeitsplatz, ohne Installation und ohne Server-Komponente, oder als VSTO-Add-in in Microsoft Word, dem Standard in den Ministerien (Auslieferung als MSI für GPO-/SCCM-Rollout).

  2. Parallel

    Collabora-Variante in Vorbereitung

    Die Regelengine ist bewusst plattformunabhängig gebaut. Ein UNO-API-Spike läuft parallel, damit derselbe Regelsatz auch in Collabora und LibreOffice ausführbar wird.

  3. Ab 2027

    ODF-Mandat berücksichtigt

    Der IT-Planungsrat hat ODF ab 01.01.2027 als verbindlichen Austauschstandard für die öffentliche Verwaltung festgelegt. Die Regelarchitektur ist auf ODF-Strukturen vorbereitet.

  4. Ausblick

    openDesk-Lieferfähigkeit

    Sobald die ersten Ministerien openDesk produktiv einsetzen, liefern wir eine Collabora-Extension nach. Kein Lieferversprechen für 2026, sondern ein paralleler Vorbereitungstrack.

Kontakt

Erprobung in Ihrem Haus.

Umfang, Regelauswahl, Bereitstellung (Browser in Ihrer IT oder Word-Add-in) und Ablauf stimmen wir gemeinsam ab, auf Wunsch mit einer 20-minütigen Demonstration an einem synthetischen Beispielentwurf. Schreiben Sie uns.

susanna@neuborgis.com
Susanna Piala · neuborgis