00 Profil Brandenburg, vollständig offline

Rechtsförmlichkeit für Brandenburg.

GGO Anlage 10, landeseigene Richtlinie mit 80 Randnummern · HdR 3. Auflage subsidiär

Brandenburg arbeitet mit eNorm und EL.NORM: Struktur, Workflow und Dokumenterstellung sind gesetzt. Der HdR-Assistent ergänzt diese Kette um die inhaltlich-redaktionelle Prüfung nach der landeseigenen Richtlinie GGO Anlage 10: sprachliche Gestaltung, geschlechtergerechte Sprache nach Rn. 43, Verweisungsprüfung, dazu Synopsen aus Änderungsbefehlen. Treffer markieren, mit einem Klick korrigieren.

Deterministische Regelprüfung Ergänzt eNorm und EL.NORM BSI IT-Grundschutz kompatibel GGO Anlage 10 als Rechtsgrundlage
Demo testen Erprobung anfragen
Live-Demo

Live-Probe der Regelprüfung.

Fügen Sie einen Entwurf ein oder laden Sie den Beispieltext. Geprüft wird gegen katalogisierte Einzelregeln, überlagert vom Profil Brandenburg: die Fundstellen sind auf die Randnummern der GGO Anlage 10 re-verankert. Alles im Browser, ohne Cloud-Aufruf. Die Demo zeigt einen Ausschnitt des Regelkatalogs.

Brandenburg · GGO Anlage 10 + HdR 3. Auflage

Geprüft wird gegen die landeseigene Richtlinie GGO Anlage 10 (80 Randnummern); das Handbuch der Rechtsförmlichkeit wird in der 3. Auflage subsidiär herangezogen. Das Profil re-verankert die Fundstellen auf Anlage-10-Randnummern, deaktiviert Bund-Regeln ohne Pendant, erkennt die Landtags-Eingangsformel und GVBl.-Fundstellen und ergänzt landeseigene Regeln, darunter die Prüfung des generischen Maskulinums nach Rn. 43.

Entwurfstext
Fehler Warnung Zu prüfen Hinweis
Ergebnisse
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0 Fehler
0 Warnungen
0 Zu prüfen
0 Hinweise
Das Add-in
Direkt in Microsoft Word
HdR-Assistent in Microsoft Word: Seitenleiste mit 11 Befunden zu einem Gesetzentwurf, gefiltert nach Fehler, Warnung und Zu prüfen, jeweils mit HdR-Randnummer
Korrekturvorschlag im HdR-Assistenten: Große Zahl ohne Tausendertrennung, Vorschlag 50.000 mit Übernehmen-Button
Warnungen im HdR-Assistenten mit Empfehlungen: Kein Ausfertigungsblock erkannt, große Zahl ohne Tausendertrennung, Überschrift endet mit Punkt
Befund der Kategorie Zu prüfen: unbestimmter Rechtsbegriff mit Prüfhinweis, die Einordnung bleibt bei der prüfenden Person
Block „Geprüft und unauffällig“ im HdR-Assistenten: Gliederungseinheiten, Absatz-Untergliederung und Paragraphenüberschriften geprüft, kein Handlungsbedarf

Funktionen
Was geprüft wird

Sprachliche Gestaltung

Verständlichkeit, Nominalstil, Satzlänge sowie Fremd- und Modewörter nach GGO Anlage 10 Rn. 25 bis 28: Bereiche, die heute in der Prüfpraxis von Hand geprüft werden.

Geschlechtergerechte Sprache

Nach GGO Anlage 10 Rn. 43 ist das generische Maskulinum grundsätzlich unzulässig, ebenso die Klausel „gelten für Frauen und Männer gleichermaßen". Dazu Sparschreibungen nach Rn. 40. Anders als beim Bund: in Brandenburg ist diese Prüfung Pflichtprogramm.

Inhaltliche Verweisungen

Statische und dynamische Verweisungen, „in der jeweils geltenden Fassung" und Bestimmtheit der Bezugnahme nach GGO Anlage 10 Rn. 47 bis 51.

Inkrafttreten und Befristung

Rückwirkung (Rn. 73 bis 75), gespaltenes Inkrafttreten (Rn. 70) und Befristung (Rn. 78 bis 80). „Am Tag nach der Verkündung" ist in Brandenburg ausdrücklich zugelassen (Rn. 77) und löst keinen Befund aus.

Landeseigene Regeln

Imperativ statt „sollen" bei Pflichten (Rn. 29), „Ziffer"-Verbot (Rn. 33), Inhaltsübersicht ab 20 Paragraphen (Rn. 14), Übergangs- und Inkrafttretensregelung getrennt (Rn. 64). Regeln, die es nur in Brandenburg gibt.

Lokale KI-Prüfung (Phase 2)

Begriffskonsistenz, kontextuelle Hinweise zur Verständlichkeit, Konsistenzprüfung über mehrere Paragrafen: lokales Modell, kein Cloud-Aufruf.

Profil
Was das Profil Brandenburg ändert

Eine Regelengine, je Regelwerk ein Profil. Jede Meldung nennt ihre Fundstelle quellenqualifiziert: „GGO Anlage 10 Rn. …" für die landeseigene Richtlinie, „HdR 3. Aufl." wo das Handbuch subsidiär trägt.

Re-verankerte Fundstellen
Der Großteil der Regeln meldet mit „GGO Anlage 10 Rn. …" statt der Bund-Randnummern
Deaktivierte Bund-Regeln
Regeln ohne Anlage-10-Pendant erscheinen nicht, u. a. die Schlussformel: der Landtagspräsident fertigt aus (Art. 81 Abs. 1 LV)
Eingangsformel
„Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:", im Entwurf erforderlich (Rn. 10, 12); Verordnungen nach Art. 80 LV (Rn. 13)
Fundstellen
GVBl. I S. bzw. GVBl. I Nr. wird als gültige Fundstelle anerkannt (Rn. 5)
Generisches Maskulinum
Grundsätzlich unzulässig, einschließlich Verbot der Gleichstellungsklausel (Rn. 43, § 13 LGG)
„Ziffer"-Verbot
Als Gliederungsbezeichnung „Nummer" verwenden (Rn. 33)
Imperativ
Für Gebote „muss"/„ist zu", für Verbote „darf nicht"; „sollen" ist für Pflichten ungeeignet (Rn. 29)
Struktur und Zahlen
Inhaltsübersicht ab 20 Paragraphen (Rn. 14), Übergang und Inkrafttreten getrennt (Rn. 64), Zahlen bis zwölf in Buchstaben (Rn. 31)
So funktioniert es
In 30 Sekunden zum Ergebnis
1

Gesetzentwurf öffnen

Das Add-in läuft als Seitenleiste in Microsoft Word, kein separates Programm.

2

Prüfung starten

Ein Klick startet die Analyse. Die Regelengine prüft den gesamten Entwurf gegen das Regelwerk.

3

Ergebnisse direkt im Dokument

Verstöße erscheinen als farbige Markierungen an der betroffenen Textstelle, mit Randnummer und Korrekturvorschlag.

4

Korrektur übernehmen

Vorschlag prüfen und per Klick übernehmen oder bewusst abweichen.

Fehler
Warnung
Zu prüfen
Hinweis
Was uns unterscheidet
Vier Prinzipien, an denen sich der HdR-Assistent messen lässt.
  1. 01

    Fachliche Präzision

    Katalogisierte Regeln, deterministisch implementiert, jede auf eine konkrete HdR-Randnummer rückführbar. Sprachlich-wertende Befunde erscheinen als „Zu prüfen“, nicht als Urteil; die Einordnung bleibt bei der prüfenden Person. Die Regelprüfung selbst trägt kein Modell, das raten muss.

  2. 02

    Ergänzung, nicht Ersatz

    Brandenburg hat mit eNorm und EL.NORM eine durchgehende Struktur- und Workflow-Kette. Der HdR-Assistent ersetzt davon nichts: er dockt als inhaltlich-redaktionelle Prüfung an, genau dort, wo heute von Hand gegen Anlage 10 geprüft wird.

  3. 03

    Datenschutz und Offline

    Vollständig lokal, keine Netzwerkverbindung, keine Telemetrie. Unterstützt die Umsetzung der BSI-IT-Grundschutz-Bausteine APP.1.1, APP.6 und CON.8, DSGVO by Design.

  4. 04

    Für Brandenburg konfiguriert

    Eine Regelengine, je Regelwerk ein Profil. Brandenburg prüft nach der landeseigenen Richtlinie GGO Anlage 10, das HdR trägt in der 3. Auflage subsidiär. Das Profil re-verankert die Fundstellen, deaktiviert Bund-Regeln ohne Pendant, erkennt Landtags-Eingangsformel und GVBl.-Fundstellen und ergänzt landeseigene Regeln, ohne Fork und ohne eigenen Regelkatalog pflegen zu müssen.

Umfang
Leistungsumfang für Brandenburg

Der Zuschnitt folgt dem Prüfweg des Landes: Die Rechtsförmlichkeitsprüfung liegt beim Ministerium der Justiz, das frühzeitig zu beteiligen ist (GGO Anlage 10, Vorbemerkung). Genau diese Vorprüfung unterstützt das Werkzeug, als Ergänzung der vorhandenen eNorm- und EL.NORM-Kette.

LeistungStatusRechtsgrundlage
Rechtsförmlichkeitsprüfung mit Profil Brandenburgverfügbar, Demo obenGGO Anlage 10 (zu § 21 Abs. 4 GGO), HdR 3. Aufl. subsidiär
Geschlechtergerechte Sprache einschließlich Maskulinum-Prüfungverfügbar, Teil des ProfilsGGO Anlage 10 Rn. 35 bis 43, § 13 LGG
Verweisungsprüfungverfügbar, Teil des ProfilsGGO Anlage 10 Rn. 47 bis 51
Prüfung direkt in Microsoft Word (Add-in, vollständig offline)Erprobung auf Anfrage 
Synopse und konsolidierte Fassung aus ÄnderungsbefehlenBrowser-Demo verfügbar, Word-Export in VorbereitungGegenüberstellung geltendes Recht und Entwurf
Strukturierte Dokumenterstellung und Beteiligungs-Workflowbleibt bei eNorm und EL.NORMbewusst kein Ersatz, das Werkzeug ergänzt
Synopse
Aus Änderungsbefehlen wird eine Gegenüberstellung.

Änderungsgesetze bestehen aus Änderungsbefehlen; die Gegenüberstellung von geltendem Recht und Entwurf entsteht heute von Hand oder fehlt ganz. Das Synopsen-Modul wendet die Befehle automatisch auf die geltende Fassung an und erzeugt die Gegenüberstellung; jeder Befehl wird vorher gegen den Normtext verifiziert, Unsicheres wird ausgewiesen statt geraten. Probieren Sie es unten aus: die geltende Fassung liefern Sie selbst, verarbeitet wird ausschließlich lokal im Browser, nichts wird übertragen. Word-Export und Word-Integration: in Vorbereitung.

Geltende Fassung (selbst einfügen)
Änderungsbefehle aus dem Entwurf
Noch keine Synopse. Beispiel laden oder eigene Texte einfügen, dann „Synopse erzeugen" klicken.
Sicherheit & Compliance
Für den Einsatz in Landesministerien konzipiert
Datenverarbeitung
Ausschließlich lokal, im Arbeitsspeicher
Netzwerk
Keine ausgehenden Verbindungen
BSI IT-Grundschutz
Unterstützt APP.1.1, APP.6, CON.8
DSGVO
Keine personenbezogenen Daten
KI-Modell (Phase 2)
Lokaler Service auf 127.0.0.1
Deployment
MSI-Paket, kompatibel mit gängiger Verwaltungs-IT
Updates
Signierte Offline-Pakete (WSUS)
Quellcode
Einsicht für Sicherheitsprüfungen
Rechtsgrundlagen
Worauf sich jede Meldung stützt
GGO Anlage 10 (zu § 21 Abs. 4 GGO)
Die landeseigene Richtlinie für die Rechtsförmlichkeit mit 80 Randnummern. Jede Meldung nennt die Anlage-10-Randnummer.
HdR 3. Auflage, subsidiär
Wo Anlage 10 keine eigene Vorgabe trifft, wird das Handbuch der Rechtsförmlichkeit in der 3. Auflage herangezogen; die Meldung weist das als „HdR 3. Aufl." aus.
Anlage 10 Rn. 43, § 13 LGG
Generisches Maskulinum und Gleichstellungsklausel sind unzulässig; als eigene Profilregeln umgesetzt.
Art. 80, 81 LV Brandenburg
Verordnungs-Eingangsformel nach Art. 80 LV; der Landtagspräsident fertigt Gesetze aus (Art. 81 Abs. 1 LV), die Schlussformelregeln des Bundes sind im Profil deaktiviert.
Roadmap
Mitwachsen mit dem Plattformwechsel der Bundesverwaltung.
  1. Heute

    Word, VSTO, lokales Add-in

    Der HdR-Assistent läuft auf Microsoft Word, dem Standard in den Ministerien, als VSTO-Add-in. Auslieferung als MSI für GPO-/SCCM-Rollout.

  2. Parallel

    Collabora-Variante in Vorbereitung

    Die Regelengine ist bewusst plattformunabhängig gebaut. Ein UNO-API-Spike läuft parallel, damit derselbe Regelsatz auch in Collabora und LibreOffice ausführbar wird.

  3. Ab 2027

    ODF-Mandat berücksichtigt

    Der IT-Planungsrat hat ODF ab 01.01.2027 als verbindlichen Austauschstandard für die öffentliche Verwaltung festgelegt. Die Regelarchitektur ist auf ODF-Strukturen vorbereitet.

  4. Ausblick

    openDesk-Lieferfähigkeit

    Sobald die ersten Ministerien openDesk produktiv einsetzen, liefern wir eine Collabora-Extension nach. Kein Lieferversprechen für 2026, sondern ein paralleler Vorbereitungstrack.

Kontakt

Erprobung in Ihrem Haus.

Umfang, Regelauswahl und Ablauf stimmen wir gemeinsam ab, auf Wunsch mit einer 20-minütigen Demonstration an einem synthetischen Beispielentwurf. Schreiben Sie uns.

susanna@neuborgis.com
Susanna Piala · neuborgis